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Mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Judoclub Kyoko Jänschwalde e. V.

vom 24.05.2023 sind ab 01.01.2023 durch die Mitglieder des Vereins nachfolgend

benannte Beitragssätze bzw. Kosten in Übereinstimmung mit der Satzung des

Vereins zu entrichten:

Beiträge:

monatlich

● Erwachsene ab 18 Jahre: 16,00 Euro

● Kinder / Jugendliche / Lehrlinge / Studenten / Schüler und Erwerbslose: 13,00 Euro

● Passive Mitglieder / Funktionsträger*: 5,00 Euro

oder alternativ

jährlich

● Erwachsene ab 18 Jahre: 176,00 Euro

● Kinder / Jugendliche / Lehrlinge / Studenten / Schüler und Erwerbslose: 143,00 Euro

● Passive Mitglieder / Funktionsträger*: 55,00 Euro

Weiterhin sind zu zahlen:

a) einmalig:

● Aufnahmegebühr: 15,00 Euro

● Judopassgebühr / Kinderpass: 17,00 Euro **

 

b) jährlich:

● Jahressichtmarke: 18,00 Euro

● Beitrag Kreissportbund: 1,00 Euro

● Beitrag LSB (Versicherung): 8,00 Euro

 

c) als Umlagen an die teilnehmenden Mitglieder bzw. Teilnehmer werden erhoben:

● Gebühr für Kyuprüfung / Graduierung jeweils (ohne Gürtel): 20,00 Euro

● Gebühr 8. Kyu neues Graduierungssystem (ohne Gürtel): 10,00 Euro

● Gebühren für Danprüfungen:  in Höhe der entstehenden Kosten

● Startgelder je Wettkampf entsprechend der Ausschreibung

● Startgeld je Teilnehmer bei Mannschaftskämpfen (einschließlich Teilnehmer Kata-Meisterschaften): 8,00 Euro

Fahrkosten zum Wettkampf:

● Umlage der Kosten auf die Mitfahrer (entsprechend eines zuvor benannten Unkostenbeitrages)

● Gebühren für die Aus- und Weiterbildung zum Kampfrichter bzw. zum Übungsleiter / Trainer oder Prüfer:

2/3 der anfallenden Lehrgangskosten (die Fahrtkosten sind vom Teilnehmer zu tragen)

● Kosten für Freizeitwochenenden und Trainingslager: entsprechend der kalkulierten Teilnehmerbeiträge